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Verordnung

Die Ergotherapie wird von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Für die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihren Kostenträger (Krankenkasse/IV) benötigen Sie eine ärztliche Überweisung via Verordnungsformular.

Verordnung

© 2025 by Claudia Fink

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